Grundlegendes nach dem Todesfall
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Grundlegendes nach dem Todesfall
Nach der Totenbeschau muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt abgegeben werden. Hier erhalten Sie auch die Urkunde über den Sterbefall.
Fristen
Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen. Die zuständige Stelle ist die Behörde, die für den Sterbeort zuständig ist. Dafür kommen etwa das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde oder das Standesamt des Magistrats in Statutarstädten in Frage.
Verfahrensablauf
Der Todesfall muss also beim Standesamt angezeigt werden. Der Todesfall muss von folgenden Personen in folgender Reihenfolge angezeigt werden:
- Vom Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist,
- vom Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat,
- von der Behörde oder Dienststelle der Polizei, die Ermittlungen über den Tod durchführt,
- vom Ehepartner, dem eingetragenen Partner oder den Familienangehörigen,
- vom letzten Unterkunftsgeber und
- von sonstige Personen, die vom Tod der Person wissen
Die Person, die die Anzeige schlussendluch erstattet, muss sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können. Anschließend muss die Person dem jeweiligen Mitarbeiter des Standesamtes die Anzeige des Todes und die darin enthaltene Todesbescheinigung zu übergeben.
Der Mitarbeiter trägt den dann Verstorbenen ins Zentrale Personenstandsregister ein. Danach übergibt er der anzeigenden Person die Urkunde über den Sterbefall aus. Diese müssen ehestmöglich dem Bestattungsunternehmen übergeben werden, da nur dann die Überführung und die Durchführung der Bestattung durchgeführt werden können.
Kosten
Die Anzeige eines Todesfalls ist gebührenfrei. Auch die Totenbestätigung für die Sozialversicherung ist Gebührenfrei. Bei der Ausstellung der Sterbeurkunde beziehungsweise eines "Registerauszugs Tod" fallen eine Bundesgebühr in der Höhe von 7,20 Euro und eine Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro an.
Zusätzliche Informationen
Falls Sie eine weitere Urkunde über den Sterbefall oder einen "Registerauszug Tod" benötigen, so können Sie den Antrag bei jedem Standesamt stellen.
Das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde beziehungswiese eines "Registerauszugs Tod" haben Verwandte und Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen.
(Quelle: https://www.help.gv.at)