Die ersten Schritte im Todesfall
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Todesfall in einer Wohnung
Stirbt ein Angehöriger in einer Wohnung, ist sofort ein Arzt zu verständigen, der die Totenbeschau vornimmt.
Für die Hinterbliebenen ist es auch ratsam, gleich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen.
Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim
Stirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder im Pflegeheim, wird die Totenbeschau von einem Arzt vor Ort durchgeführt. Die Leitung der jeweiligen Institution ist zur Anzeige des Todesfalls beim Standesamt verpflichtet. Auch die Angehörigen, falls diese über den Todesfall noch nicht informiert sein sollten, von der Institutsleitung erledigt. Auch das Formular "Anzeige des Todes" wird von den dortigen Ärzten ausgestellt und in der Regel an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der konkreten Vorgehensweise bei der Leitung der jeweiligen Institution.
Kleider in die Anstalt bringen
Bitte bringen Sie jene Kleider (keine Schuhe), mit denen der Verstorbene bei der Einsargung bekleidet werden soll, in die Totenkammer der Anstalt.
Verträge mit Alten- und Pflegeheimen
Die Verträge mit Alten- und Pflegeheimen werden mit dem Tod des Bewohners aufgehoben. Ein bereits bezahltes Entgelt ist anteilig zurückzuerstatten, und zwar an die Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Sie erhalten auch die nicht verbrauchte Kaution zurück. Bitte klären Sie mit dem Heim, wie mit den Gegenständen des verstorbenen Bewohners, wie zum Beispiel Einrichtungsgegenstände oder Kleidung umgegangen wird, wie und wie lange diese aufbewahrt werden, welche Kosten dafür anfallen und bis wann die von dem Verstorbenen bewohnten Räumlichkeiten geräumt werden müssen. Wenn Sie Zweifel an den Auskünften des Heimträgers haben, lassen Sie sich den Heimvertrag zeigen, in dem diese Fragen geregelt sein sollten.
Todesfall an einem öffentlichen Ort
Tritt der Tod eines nahen Verwandten an einem öffentlichen Ort ein, werden Sie von der zuständigen Sicherheitsbehörde verständigt. Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde.
Normalerweise wird der Tote in die lokale Leichenhalle auf dem Friedhof gebracht, wo die Totenbeschau durchgeführt wird. Bei unklarer Todesursache oder offensichtlichem Tod durch Fremdverschulden erfolgt die Überstellung in das nächstgelegene gerichtsmedizinische Institut oder Krankenhaus, wo eine Obduktion durchgeführt wird.
Obwohl die Freigabe des Verstorbenen meist erst einige Tage nach dem Tod erfolgt, wird empfohlen, unverzüglich Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufzunehmen.
Kleider in die Anstalt bringen
Bitte bringen Sie auch hier jene Kleider (keine Schuhe), mit denen der Verstorbene bei der Einsargung bekleidet werden soll, in die Totenkammer der Anstalt. Dabei ist auch das Formular "Anzeige des Todes" abzuholen, welches dem Standesamt bei der Anzeige des Todesfalles vorgelegt werden muss. In vielen Fällen wird das Bestattungsunternehmen Ihnen diese Erledigung gerne abnehmen. Erkundigen Sie sich über die damit verbundenen Kosten.
Nach der Freigabe des Verstorbenen durch den Totenbeschauarzt kann der Tote zum Friedhof gebracht und dort in einem eigenen Raum im geschlossenen Sarg aufgebahrt werden.