Die Sterbegeldversicherung
sepy / Fotolia.com
Wie sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung als private Bestattungsvorsorge?
Eine Beerdigung ist für die Angehörigen des Verstorbenen ein schmerzvoller und trauriger Moment. Leider werden die meisten Angehörigen und Hinterbliebenen bei einem Todesfall in der Familie mit finanziellen Belastungen konfrontiert. So können die Kosten für eine traditionelle Erdbestattung zwischen durchschnittlich 4000 bis 6000 Euro liegen. Bei den Kosten spielen der Bestatter, die Bestattungsart, der Art des Grabes und der Umfang der Trauerfeier eine wesentliche Rolle. Eine Feuer- oder eine Naturbestattung sind in der Regel billiger als eine Erdbestattung.
Die Begräbniskosten gelten dabei, einschließlich eines Grabsteines, gehören grundsätzlich zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses und sind daher in erster Linie aus diesem zu bestreiten. Vergütungen von anderen Stellen, wie beispielsweise eine Sterbeversicherung, gelten als Nachlassvermögen.
Nur wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist, können die Begräbniskosten bis maximal 5.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgeschrieben werden. Bis zum Jahr 2012 waren es noch höchstens 4.000 Euro. Die Kosten für Blumen und Kränze, für ein schlichtes, dem Ortsgebrauch entsprechendes Totenmahl sowie für Beileidskundgebungen sind dabei Teil der Begräbniskosten. Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten der Trauerkleidung und der Grabpflege. Beim Grabstein sind es ebenso maximal 5.000 Euro. Bis zum Jahr 2012 waren es 4.000 Euro.
Das Begräbnis als außergewöhnliche Belastung muss nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.
Eine private finanzielle Vorsorge für die eigenen Bestattungskosten ist für viele Menschen nicht zu bewerkstelligen. Das richtige Produkt für die persönliche Bestattungsvorsorge ist für dabei die sogenannte Sterbegeldversicherung. Mit dieser ist es möglich, mit einem kleinen monatlichen Beitrag eine ausreichende Todesfallsumme abzusichern und die Hinterbliebenen im Todesfall zu entlasten. Die Auszahlung des Beitrags der bekommt dabei namhaftgemachte Hinterbliebene, die Erben oder der wird direkt mit dem Bestattungsunternehmen abgerechnet. Den übersteigenden Teil bekommen dann die Erben ausbezahlt. Je nach Versicherungsunternehmen sind auch beide Varianten möglich. Der Großteil der Versicherer zahlt aber direkt an die Hinterbliebenen aus. Da die Sterbegeldversicherung eine Form der Lebensversicherung ist, werden die Beiträge, anders als bei der Risikolebensversicherung, im Laufe der Jahre verzinslich angespart.
Was die Krankenkassen betrifft, ist es erwähnenswert, dass diese bei einem Unfall oder einer sonstigen Todesursache nichts zuzahlen. Bei einem sogenannten “Armenbegräbnis”, bei dem es keine namhaftgemachten Hinterbliebenen gibt, übernimmt die Kosten gänzlich der Staat. Ausgenommen sind jedoch der Grabstei und sonstige Aufwände wie zum Beispiel der Blumenschmuck.
Welche Tarifmöglichkeiten bietet eine Sterbegeldversicherung?
Die Höhe der Beiträge einer Sterbegeldversicherung ist von zwei Faktoren abhängig, nämlich dem Alter der Person und der Laufzeit der Versicherung. Je älter eine Person und je höher der Versicherungsschutz ist, desto mehr Beitrag muss der Versicherungsnehmer für die Sterbegeldversicherung einzahlen.
Die Sterbegeldversicherung basiert dabei auf einer laufenden Prämienzahlung. Dabei ist zum Beispiel eine Laufzeit von zehn, fünfzehn, zwanzig oder 25 Jahren möglich. Der Versicherungsschutz bleibt aber bis zum Tod. Aber auch hier gibt es, je nach Versicherungsunternehmen, Unterschiede. So Die meisten Versicherungen haben die Sterbegeldversicherung ohne Fragen zur Gesundheit in ihrem Angebot.garantieren manche Versicherer - wie bei einer Risikoversicherung - nur einen Versicherungsschutz, so lange die Beiträge eingezahlt werden.
Der Beitrag ist bei Sterbegeldversicherungen mit gleicher Versicherungssumme wohl das wichtigste Unterscheidungsmerkmal. Bei manchen Leistungen, wie dem Rücktransport aus dem Ausland oder einer Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod, muss der Kunde selbst entscheiden, wie wichtig ihm dieses zusätzliche Angebot in einer Sterbegeldversicherung ist.
Auch eine Einmalzahlung, in der Höhe von beispielsweise 6000 Euro, ist möglich. Ein Versicherungsschutz wird dabei bis zum Tod garantiert und bis dahin verzinst. Eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht erforderlich.Für das Weglassen der Gesundheitsprüfung müssen die Kunden aber eine Wartezeit in der Sterbegeldversicherung akzeptieren. Verstirbt die versicherte Person während der Wartezeit, zahlen die meisten Tarife einer Sterbegeldversicherung in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück. Die Wartezeit ist bei den Versicherungen zumeist unterschiedlich festgelegt und variiert zwischen 19 und 36 Monaten.
Es gibt auch nur sehr wenige Sterbegeldversicherungen, die im Vertrag keine Wartezeit haben. Natürlich müssen aber bei diesen Tarifen bestimmte Gesundheitsfragen beantwortet werden. Erfolgt von der Sterbegeldversicherung nach positiver Antragsbeurteilung die Zusendung der Polizze, dann besitzt die versicherte Person eine Vorsorge ohne Wartezeit. Hierbei sollte man sich fragen, ob man für eine Sterbegeldversicherung diverse Fragen zur Gesundheit erfolgreich beantworten kann oder ob eine relativ kleine Wartezeit in Kauf genommen werden sollte.
Manche Versichecherungsunternehmen nehmen, ähnlich wie bei einer Verfügung, auch die Wünsche der Sterbeversicherten ernst. Dabei können Wünsche von der Musik bis hin zum Blumenschmuck geäußert werden. Die Versicherungsunternehmen sprechen im Anschluss den genauen gewünschten Ablauf mit dem angegebenen Bestatter ab.
Als Alternative zur Sterbegeldversicherung als Vorsorge für den Todesfall wird auch manchmal die Risikolebensversicherung genannt. Dazu ist erwähnenswert, dass diese Variante weitaus aufwändigere Gesundheitsfragen als die Sterbegeldversicherung stellt. Viel wichtiger ist aber die lebenslange Laufzeit der Sterbegeldversicherung, während die Risikolebensversicherung bei den meisten Versicherungen spätestens mit 75 Jahren endet.