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Der Organspendeausweis

pixelio

Noch immer sterben in Österreich jährlich viele Menschen, weil für sie kein passendes Spenderorgan vorhanden ist. Dabei könnte die Zahl viel geringer sein, wenn sich mehr Menschen zu Lebzeiten Gedanken darüber machen würden, ob sie im Ernstfall ihre Organe spenden möchten. Gespendet werden können dabei nicht nur Organe, sondern auch bestimmte Gewebe wie die Hornhaut eines Auges, die einem anderen Menschen wieder zum Sehen verhelfen kann, oder das Gesicht oder Gliedmaßen, die transplantiert werden können.

Muss ich meine Organe spenden?

Nein, selbstverständlich müssen Sie das nicht. Sie können der Organspende ausdrücklich widersprechen. In diesem Fall ist Ihr Wille rechtsverbindlich. Das heißt, niemand, auch nicht Ihre Angehörigen, darf diesem Willen nach Ihrem Tod widersprechen. Ihre Organe werden dann also nicht gespendet. Übrigens können Sie auch das in einem Organspendeausweis festhalten.

Wer kommt als Spender in Frage?

Grundsätzlich kann jede Person ihre Organe spenden, bei der ein irreversible Hirntod festgestellt wurde. Außerdem, darf der Verstorvbene zu Lebzeiten die Spende seine Organe nicht verboten hat. Als Kontraindikationen gelten Malignitäten und massive Sepsis.

Was kann ich tun, wenn ich nach meinem Tod als Organspender zur Verfügung stehen möchte?
Nach der österreichischen Rechtslage stehen Sie automatisch als Organspender zur Verfügung, solange Sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch deponiert haben. Gespräche mit Ihren Angehörigen über Ihren Wunsch, als Organspender zur Verfügung zu stehen, sind jedoch hilfreich, da Ihre Angehörigen auf diese Weise sicher sein können, dass eine Organspende in Ihrem Sinne war.

Was muss ich tun, wenn ich nach meinem Tod nicht als Organspender zur Verfügung stehen möchte?

Nach österreichischem Recht dürfen die Organe oder auch Organteile des Verstorbenen nach seiem Tod, sofern er das nicht zu während seiner Lebzeit verboten hatte. Eine sicherer Weg, einer Organspende zu Widersprechen, besteht in der Eintragung im Widerspruchsregister des Landes.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die noch minderjährigen Kinder in das Register eintragen zu lassen. Vor einer Organentnahme wird von den Ärzten immer zuerst eine Abfrage im Widerspruchsregister durchgeführt.

Auch ein mitgeführtes Schreiben oder ein Eintrag in die Krankengeschichte kann den Ärzten die Entnahme der Organe verbieten.

Welche Organe können gespendet werden?

In Österreich werden momentan Nieren, Lebern, Lungen, der Pankreas, Teile des Darms, Inselzellen und Herz transplantiert.

Wie wird entschieden, wer ein Organ bekommt?

Wer ein Organ bekommt, wird durch ein EDV-Punktesystem ermittelt. Dabei wird etwa auf die Dringlichkeit der Transplantation, die medizinische Eignung des Organs für den Empfänger, die Reihung auf der Warteliste, die Transportzeiten und das Herkunftsland des Spenders Rücksicht genommen.

Kann ich eine meiner Nieren Verwandten oder Bekannten, die schon dringend auf ein Organ warten, spenden?

Die Antwort lautet ganz klar "Ja". Jeder potenzielle Lebendspender wird im Vorhein aber eingehend untersucht, um die tatsächliche Eignung für die den Empfänger zu überprüfen.

Wie kommt man auf eine Warteliste?

Nach einer Untersuchung durch den behandelnden Arzt wird der Patient an ein Transplantationszentrum weiterverwiesen. Wenn nach der dortigen  Untersuchungen eine Transplantation befürwortet wird, wird der Patient auf die vom Zentrum geführte Warteliste genommen.

(http://www.goeg.at/de/Bereich/Fragen-und-Antworten.html)